§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über die Erbringung von Software-as-a-Service-Leistungen (SaaS) zwischen der RechnungsWächter GmbH (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Kunden.
2. Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen, insbesondere Gastronomiebetriebe, Hotels, Restaurantgruppen und vergleichbare gewerbliche Kunden.
3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungen
1. Der Anbieter stellt dem Kunden die Softwarelösung „RechnungsWächter“ zur digitalen Rechnungsprüfung und Belegverarbeitung als webbasierte SaaS-Lösung zur Verfügung.
2. RechnungsWächter unterstützt bei der digitalen Erfassung, Strukturierung und Prüfung von Rechnungen, Lieferscheinen, Gutschriften, Pfandpositionen und verbundenen Belegdaten. Die Lösung kann Abweichungen zwischen Belegen, bekannten Preisen, Mengen und offenen Reklamationen sichtbar machen und Workflows zur Prüfung und Freigabe vorbereiten.
3. Der genaue Leistungsumfang der Software ergibt sich aus der jeweils aktuellen Produktbeschreibung auf der Website des Anbieters oder dem individuellen Angebot.
4. Die Angebote RechnungsWächter, MargenWächter und FilialWächter können einzeln oder in Kombination gebucht werden, soweit vertraglich vorgesehen. MargenWächter und FilialWächter setzen in der Regel das Basisangebot RechnungsWächter voraus.
5. Der Anbieter ist berechtigt, die Software laufend weiterzuentwickeln, zu aktualisieren und Funktionen anzupassen, sofern dies den Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigt und für den Kunden zumutbar ist.
6. Die Anbindung an Drittsysteme (z.B. Kassensysteme, Buchhaltungssoftware) ist nur im Rahmen der vom Anbieter angebotenen und dokumentierten Schnittstellen möglich.
7. RechnungsWächter ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Unternehmensberatung. Die finale Prüfung, Freigabe, Zahlung und rechtliche Bewertung von Belegen bleibt Verantwortung des Kunden.
§ 3 Vertragsschluss
1. Die Präsentation der Leistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar.
2. Der Vertrag kommt entweder durch den Abschluss des Registrierungsprozesses auf der Plattform und die anschließende Bestätigung durch den Anbieter (per E-Mail) oder durch beiderseitige Unterzeichnung eines individuellen Angebots zustande.
3. Der Kunde sichert zu, dass alle von ihm bei der Registrierung angegebenen Daten (insbesondere Unternehmensname, Rechtsform, Vertretungsberechtigter und Kontaktdaten) wahrheitsgemäß und vollständig sind.
§ 4 Pflichten des Kunden
1. Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten zu seinem Benutzerkonto geheim zu halten und vor dem unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen.
2. Der Kunde stellt sicher, dass er die erforderlichen technischen Voraussetzungen (insbesondere Internetverbindung und aktueller Webbrowser) für die Nutzung der Software erfüllt.
3. Es ist dem Kunden untersagt, die Software für rechtswidrige Zwecke zu nutzen oder Daten hochzuladen, die Rechte Dritter verletzen oder Schadcode enthalten.
4. Der Kunde räumt dem Anbieter das räumlich und zeitlich für die Dauer des Vertrages beschränkte Recht ein, die vom Kunden hochgeladenen Daten (z.B. Rechnungen) zum Zwecke der Leistungserbringung zu verarbeiten.
5. Bei einem Verstoß gegen die vorgenannten Pflichten ist der Anbieter berechtigt, den Zugang des Kunden nach vorheriger Abmahnung vorübergehend oder dauerhaft zu sperren.
§ 5 Nutzungsrechte
1. Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Software bestimmungsgemäß zu nutzen.
2. Der Kunde darf die Software nur für eigene geschäftliche Zwecke nutzen. Eine Überlassung an Dritte (z.B. im Wege des Application Service Providing) ist nicht gestattet.
3. Alle Urheber-, Kennzeichen- und sonstigen Schutzrechte an der Software verbleiben vollumfänglich beim Anbieter.
4. Der Anbieter darf den Kunden mit Firmenname und Logo als Referenzkunden auf seiner Website, in Präsentationen und Angeboten nennen. Andere Nutzungen, insbesondere Anzeigen und Aussagen im Namen des Kunden, bedürfen der gesonderten Zustimmung. Der Kunde kann der Nennung jederzeit ohne Angabe von Gründen in Textform widersprechen. Der Anbieter entfernt die Nennung dann innerhalb von 14 Tagen.
§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
1. Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils vertraglich vereinbarten Preismodell. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
2. Soweit der Anbieter für die Anbindung an Drittsysteme über angebotene Schnittstellen/APIs von dem jeweiligen Drittanbieter Kosten in Rechnung gestellt bekommt, ist der Anbieter berechtigt, diese Kosten zusätzlich zur vereinbarten Abonnementvergütung an den Kunden weiterzuberechnen. Die Weiterberechnung erfolgt nur in Höhe der dem Anbieter tatsächlich entstandenen Kosten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Kunde wird über solche Kosten vor bzw. mit der Abrechnung informiert.
3. Die Abrechnung erfolgt je nach Vereinbarung monatlich, halbjährlich oder jährlich im Voraus.
4. Rechnungen werden dem Kunden in elektronischer Form (z.B. per E-Mail oder zum Download im Kundenportal) zur Verfügung gestellt.
5. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, sofern nicht abweichend vereinbart. Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschrift, Kreditkarte oder Rechnung.
6. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regelungen. Der Anbieter behält sich vor, bei anhaltendem Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen den Zugang zur Software bis zur vollständigen Begleichung der offenen Forderungen zu sperren.
§ 7 Übliche Nutzung
1. Die Nutzung erfolgt im Rahmen der üblichen Nutzung pro Standort und Kalendermonat. Die Pakete sind im Alltag ohne starre Obergrenze gedacht.
2. Bei deutlich darüberliegender oder missbräuchlicher Nutzung behält sich der Anbieter vor, Mehrnutzung zu berechnen, insbesondere 0,80 € je zusätzlichem Beleg oder Umsatzbericht sowie 0,50 € je zusätzlicher an die Bank weitergereichter Überweisung.
3. Orientierungswerte für die übliche Nutzung (pro Standort und Monat): bis zu 120 hochgeladene Belege, 30 ausgeführte Überweisungen, 31 Kassenberichte und 60 Lieferdienst-Berichte. Maßgeblich bleiben der jeweils gebuchte Vertrag und die aktuellen Leistungsbeschreibungen.
§ 8 Gewährleistung und Verfügbarkeit
1. Der Anbieter stellt die Software mit einer Verfügbarkeit von 99,5 % im Jahresdurchschnitt zur Verfügung. Hiervon ausgenommen sind geplante Wartungsarbeiten sowie Ausfallzeiten aufgrund von Umständen, die nicht im Einflussbereich des Anbieters liegen (z.B. höhere Gewalt, Störungen der Internetinfrastruktur).
2. Mängel der Software sind dem Anbieter unverzüglich unter detaillierter Beschreibung des Fehlers in Textform (z.B. per E-Mail an den Support) zu melden.
3. Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters auf Schadensersatz (§ 536a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel ist ausgeschlossen.
4. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Bereitstellung des Quellcodes.
§ 9 Haftung
1. Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer vom Anbieter übernommenen Garantie.
2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung des Anbieters der Höhe nach auf den Schaden begrenzt, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.
3. Eine weitergehende Haftung des Anbieters besteht nicht.
4. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 10 Laufzeit und Kündigung
1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und hat eine Mindestlaufzeit, die sich aus dem gewählten Tarif (monatlich, halbjährlich oder jährlich) ergibt.
2. Der Vertrag kann von beiden Parteien ordentlich mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden. Erfolgt keine rechtzeitige Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um die jeweilige Grundlaufzeit (einen weiteren Monat, ein weiteres halbes Jahr bzw. ein weiteres Jahr).
3. Die ordentliche Kündigung durch den Kunden erfolgt ausschließlich über die Kündigungsfunktion in der App. Der Kunde muss dort aktiv kündigen. Eine ordentliche Kündigung per E-Mail, Brief oder Telefon ist nicht möglich.
4. Beginnt der Vertrag mit einer kostenlosen Testphase, kann der Kunde bis zum Ende der Testphase über die App kündigen. In diesem Fall entstehen keine Kosten. Ohne Kündigung geht der Vertrag mit Ablauf der Testphase automatisch in den gewählten Tarif über.
5. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mit der Zahlung der Vergütung in Verzug ist oder wesentlich gegen die Nutzungsbedingungen verstößt.
6. Nach Vertragsende ist der Anbieter berechtigt, den Zugang des Kunden zu sperren und alle hochgeladenen Daten des Kunden nach einer Aufbewahrungsfrist von 30 Tagen endgültig zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§ 11 Schlussbestimmungen
1. Auf Verträge zwischen dem Anbieter und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
3. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
4. Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB zu ändern, sofern die Änderungen unter Berücksichtigung der Interessen des Anbieters für den Kunden zumutbar sind. Der Kunde wird über Änderungen spätestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail informiert.
5. Widerspricht der Kunde den geänderten AGB nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen.
6. Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters auf Dritte übertragen.
7. Der Anbieter darf sich zur Erfüllung seiner Leistungspflichten Dritter (Subunternehmer) bedienen.
8. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.