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Kiosk

Kiosk eröffnen: Anmeldung, Genehmigungen und der Einkauf beim Großhandel

Um einen Kiosk zu eröffnen, meldest du beim Gewerbeamt ein Gewerbe an und beantwortest danach den Fragebogen des Finanzamts. Schenkst du Alkohol zum Verzehr vor Ort aus, brauchst du je nach Bundesland eine Gaststättenerlaubnis. Für Alkohol und Tabak gilt der Jugendschutz, für Einwegflaschen und Dosen die Pfandpflicht. Eine elektronische Kasse braucht eine TSE.

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Inhaber eines kleinen Lebensmittelladens mit Kiosktheke räumt vor der Öffnung eine Lieferung ins Regal, die Rechnung liegt auf dem Karton

Wer einen Kiosk eröffnen will, findet schnell Listen mit Behördengängen. Dieser Ratgeber geht die Schritte der Reihe nach durch, mit der Rechtsgrundlage und dem Hinweis, wo dein Bundesland eigene Regeln hat. Danach geht es um den Teil, der im Alltag bleibt: den Einkauf beim Großhandel.

Die Angaben geben den Rechtsstand vom September 2026 wieder. Sie ersetzen keine Beratung. Was im Einzelfall für deinen Kiosk gilt, klären Gewerbeamt, Finanzamt und dein Steuerberater.

Welche Schritte gehören zur Kiosk-Eröffnung?

  1. Gewerbe anmelden beim Gewerbeamt deiner Gemeinde, spätestens am ersten Tag.
  2. Steuerliche Erfassung beim Finanzamt, innerhalb eines Monats über ELSTER.
  3. Lebensmittelunternehmen registrieren bei der Lebensmittelüberwachung.
  4. Gaststättenerlaubnis oder Anzeige klären, falls vor Ort getrunken oder gegessen wird.
  5. Jugendschutz, Tabak und Lotto vorbereiten: Aushang, Identifikationscode, Bewerbung bei der Lottogesellschaft.
  6. Kasse und Belege einrichten, bei einer elektronischen Kasse mit TSE und Meldung ans Finanzamt.
  7. Großhandel und Lieferanten auswählen, Kundenkonten anlegen, Pfand einplanen.

Gewerbeanmeldung und Finanzamt: Womit du anfängst

Ein Kiosk ist ein stehendes Gewerbe. Nach § 14 Absatz 1 der Gewerbeordnung zeigst du den Beginn beim Gewerbeamt an, und zwar gleichzeitig mit dem Start. Die Gebühr dafür unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde.

Danach gibst du dem Finanzamt weitere Auskünfte über deine steuerlichen Verhältnisse, elektronisch über ELSTER. Diese Angaben sind nach § 138 Absatz 1b und 4 der Abgabenordnung innerhalb eines Monats fällig. Im Alltag heißt das Formular Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.

Im Fragebogen entscheidest du auch über die Kleinunternehmerregelung. Seit dem 1. Januar 2025 gilt § 19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz in neuer Fassung. Deine Umsätze sind steuerfrei, wenn der Gesamtumsatz im Vorjahr höchstens 25.000 Euro betrug und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt. Was zum Gesamtumsatz zählt, regelt § 19 Abs. 2. Im Jahr der Eröffnung zählt nur der Umsatz dieses Jahres, und die Grenze liegt dann bei 25.000 Euro (UStAE Abschnitt 19.1 Abs. 3). Verzichtest du auf die Regelung, bindet dich das mindestens fünf Jahre (§ 19 Abs. 3). Ob sich das für deinen Kiosk rechnet, klärt dein Steuerberater.

Weil ein Kiosk Lebensmittel verkauft, meldest du ihn außerdem bei der Lebensmittelüberwachung zur Registrierung an. Die Pflicht steht in Artikel 6 Absatz 2 der EU-Verordnung 852/2004. Frag beim Gewerbeamt, ob deine Anmeldung automatisch dorthin weitergeht.

Gibst du offene Lebensmittel aus, etwa belegte Brötchen oder Speiseeis, braucht jede Person, die damit arbeitet, vorher eine Belehrung durch das Gesundheitsamt. So regeln es die §§ 42 und 43 des Infektionsschutzgesetzes. Die Bescheinigung darf beim ersten Arbeitstag höchstens drei Monate alt sein.

Brauchst du eine Gaststättenerlaubnis?

Das kommt darauf an, ob bei dir vor Ort getrunken oder gegessen wird. Ein Gaststättengewerbe betreibt nach § 1 Gaststättengesetz, wer Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht. Verkaufst du geschlossene Flaschen zum Mitnehmen, bist du Einzelhandel.

Stellst du Stehtische auf und schenkst Bier aus, sieht es anders aus. Das Gaststättengesetz des Bundes verlangt dafür eine Erlaubnis. Ausgenommen sind nach § 2 Absatz 2 unter anderem alkoholfreie Getränke und zubereitete Speisen.

Hier gibt es Unterschiede zwischen den Bundesländern. Das Gaststättenrecht liegt bei den Ländern (Artikel 74 Absatz 1 Nummer 11 Grundgesetz). Das Bundesgesetz gilt nur dort weiter, wo ein Land es nicht durch eigenes Recht ersetzt hat (Artikel 125a Grundgesetz).

Ein Beispiel für ein eigenes Landesgesetz ist Brandenburg. Dort zeigst du ein Gaststättengewerbe mindestens vier Wochen vor Beginn an, statt eine Erlaubnis zu beantragen (§ 2 Absatz 1 Brandenburgisches Gaststättengesetz). Welche Regel in deiner Stadt gilt, sagt dir das Gewerbeamt.

Welche Regeln gelten für Alkohol, Tabak und Automaten?

Für Getränke mit Alkohol und für Tabak gilt das Jugendschutzgesetz. Es kennt zwei Altersgrenzen:

WareAbgabe erlaubt abRechtsgrundlage
Bier, Wein, Sekt und Mischungen daraus16 Jahren§ 9 Abs. 1 Nr. 1 JuSchG
Spirituosen und andere alkoholische Getränke18 Jahren§ 9 Abs. 1 Nr. 2 JuSchG
Tabakwaren, nikotinhaltige Erzeugnisse, E-Zigaretten18 Jahren§ 10 Abs. 1 und 4 JuSchG

Die geltenden Vorschriften hängst du gut sichtbar und lesbar im Laden aus (§ 3 Absatz 1 JuSchG). Verstöße gegen die Abgabeverbote und gegen die Aushangpflicht sind Ordnungswidrigkeiten. Sie können mit bis zu 50.000 Euro Geldbuße geahndet werden (§ 28 JuSchG).

Bei Tabak kommen zwei Regeln dazu. Den Packungspreis auf dem Steuerzeichen darfst du beim Verkauf an Kunden nicht unterschreiten, auch nicht über Rabatte oder Zugaben (§ 26 Tabaksteuergesetz). Und für die Rückverfolgbarkeit braucht deine Verkaufsstelle einen Identifikationscode.

Den Code vergibt in Deutschland die Bundesdruckerei. Nach der EU-Durchführungsverordnung 2018/574 beantragt der Betreiber der ersten Verkaufsstelle ihn selbst. Das darf auch ein anderer registrierter Wirtschaftsteilnehmer in deinem Namen tun, zum Beispiel dein Großhändler (Artikel 14 und 16).

Planst du einen Automatenkiosk, prüfe das Sortiment vorher. Alkohol und Tabak darfst du in der Öffentlichkeit nur in besonderen Automaten anbieten (§ 9 Absatz 3 und § 10 Absatz 2 JuSchG). Sie stehen an einem für Jugendliche unzugänglichen Ort oder sind technisch gesichert oder beaufsichtigt. Ein gesicherter Automat mit Alkohol muss außerdem in einem gewerblich genutzten Raum stehen. Für leere Einwegflaschen sorgst du auch hier für eine Rückgabemöglichkeit in zumutbarer Entfernung (§ 46 Absatz 2 VerpackDG).

Lotto im Kiosk: Wie wirst du Annahmestelle?

Lotto ist Sache der Länder. Annahmestellen sind Vermittler in der Vertriebsorganisation der staatlichen Lottogesellschaft (§ 3 Absatz 5 Glücksspielstaatsvertrag 2021). Du bewirbst dich also bei der Lottogesellschaft deines Bundeslandes.

Die Länder begrenzen die Zahl der Annahmestellen (§ 10 Absatz 4). Minderjährige dürfen nicht spielen, und die Annahmestelle muss das sicherstellen (§ 4 Absatz 3). Wie Bewerbung, Prüfung und Schulung ablaufen, regelt jede Lottogesellschaft selbst.

Kasse und Belege: Was gilt für einen Kiosk?

Eine Pflicht zur elektronischen Kasse gibt es nicht. Nach § 146 Absatz 1 der Abgabenordnung hältst du Kasseneinnahmen und Kassenausgaben täglich fest. Mit einer offenen Ladenkasse musst du Barverkäufe an viele unbekannte Kunden nicht einzeln aufzeichnen.

Entscheidest du dich für eine elektronische Kasse, gelten drei Pflichten aus § 146a Abgabenordnung:

  • TSE: Die Kasse und ihre Aufzeichnungen schützt eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung.
  • Beleg: Zu jedem Verkauf gibst du einen Beleg aus. Bei vielen unbekannten Kunden kann das Finanzamt davon befreien (§ 148 AO).
  • Meldung: Die Kasse meldest du dem Finanzamt elektronisch, innerhalb eines Monats nach Anschaffung. Seit dem 1. Juli 2025 gilt das für jede neu angeschaffte Kasse (BMF-Schreiben vom 28. Juni 2024).

Einwegpfand: Was du zurücknehmen musst

Seit dem 12. August 2026 steht die Pfandpflicht im Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz. Es hat das Verpackungsgesetz abgelöst. Für einen Kiosk sind drei Sätze aus § 46 wichtig:

  • Pfand erheben: Auf jede pfandpflichtige Einweggetränkeverpackung kommen mindestens 0,25 Euro Pfand, auf allen Handelsstufen bis zum Kunden.
  • Zurücknehmen: Leere Einwegverpackungen nimmst du zu den Öffnungszeiten kostenlos zurück und erstattest das Pfand.
  • Kleine Läden: Unter 200 Quadratmetern Verkaufsfläche gilt die Rücknahme nur für die Marken, die du selbst im Sortiment führst.

Weil das Pfand auf jeder Handelsstufe erhoben wird, bezahlst du es zuerst an deinen Großhändler. Ein Beispiel: Ein Tray mit 24 Dosen trägt bei 0,25 Euro je Dose 6 Euro Pfand auf der Rechnung. Zurückgegebenes Leergut kommt als Gutschrift zu dir zurück.

Wo kauft ein Kiosk ein?

Ein Kiosk hat selten nur einen Lieferanten. Getränke, Tabak, Süßwaren, Zeitschriften und Snacks kommen oft aus verschiedenen Quellen. Drei Wege sind üblich:

WegBeispielTypisch für
AbholgroßmarktMETROErgänzungskäufe, breites Sortiment, Einkauf nach Bedarf
Zustellgroßhandel für UnterwegskonsumLekkerlandTabak, Süßwaren, Getränke und Snacks mit Lieferung in den Laden
Getränkegroßhandelregionaler FachgroßhandelKästen, Mehrweg und Einweg, Leergut in beide Richtungen

Großhändler wie METRO verkaufen an gewerbliche Kunden. METRO verlangt von Einzelunternehmern die Gewerbeanmeldung und einen Personalausweis. Die Gewerbeanmeldung ist also auch dein Schlüssel zum Einkauf.

Die Preise stehen im Einzelhandel selten auf einer festen Liste. Sie werden mit dem Außendienst verhandelt und ändern sich mit Aktionen und Saison. Was du bezahlt hast, siehst du deshalb am verlässlichsten auf der letzten Rechnung.

Was bleibt vom Umsatz übrig?

Die Kennzahl dafür ist die Handelsspanne: der Unterschied zwischen Verkaufspreis und Einkaufspreis, in Prozent des Verkaufspreises. Wie du sie je Artikel und fürs ganze Sortiment rechnest, zeigt der Ratgeber Handelsspanne berechnen.

Eine eigene Gewerbeklasse für Kioske hat die Richtsatzsammlung des BMF nicht. Kioske werden je nach überwiegendem Sortiment zwei Klassen zugeordnet. Der Rohgewinn ist dort in Prozent des wirtschaftlichen Umsatzes angegeben, also die Spanne über das ganze Sortiment.

Gewerbeklasse, Richtsatzsammlung 2025Rohgewinn, RahmenMittelsatz
Tabakwaren und Zeitschriften, Einzelhandel14 bis 38 Prozent24 Prozent
Nahrungs- und Genussmittel, Einzelhandel, bis 400.000 Euro Umsatz21 bis 62 Prozent40 Prozent
Nahrungs- und Genussmittel, Einzelhandel, über 400.000 Euro Umsatz20 bis 47 Prozent30 Prozent

Bei Tabak sind Vermittlungsprovisionen eingerechnet. Die Richtsätze gelten laut BMF nicht für Betriebe unter 10.000 Euro Umsatz und nicht für Mittel- und Großbetriebe. Sie sind ein Hilfsmittel der Finanzverwaltung, kein Zielwert für deinen Laden.

Beim Tabak zeigt sich, warum der Einkauf zählt. Der Verkaufspreis steht auf dem Steuerzeichen, und darunter verkaufen darfst du nicht. Deine Spanne bewegt sich deshalb vor allem mit dem Einkaufspreis.

Was nach der Eröffnung jede Woche zählt

Nach den ersten Wochen kehrt Routine ein. Der Außendienst kommt, die Ware wird geliefert, der Lieferschein unterschrieben, die Rechnung bezahlt. Dazu kommen Pfand auf dem Einkauf und Gutschriften für das Leergut.

Bei mehreren Lieferanten liegen jede Woche viele Rechnungen mit vielen Positionen auf dem Tisch. Ob eine Position teurer geworden ist, zeigt nur der Vergleich mit der letzten Rechnung. Ob das Pfand für die zurückgegebenen Kästen gutgeschrieben wurde, zeigt nur der Blick auf Lieferschein und Gutschrift.

0,25 Euro

Pfand je pfandpflichtiger Einweggetränkeverpackung mindestens, einschließlich Umsatzsteuer. Es wird auf allen Handelsstufen erhoben, steht also schon auf der Rechnung deines Großhändlers.

Quelle: § 46 Abs. 1 Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 207, in Kraft seit 12. August 2026
24 Prozent

Rohgewinn im Einzelhandel mit Tabakwaren und Zeitschriften im Mittelsatz, gemessen am wirtschaftlichen Umsatz. Der Rahmen reicht von 14 bis 38 Prozent, Vermittlungsprovisionen sind eingerechnet.

Quelle: BMF, Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2025, Gewerbeklasse Tabakwaren und Zeitschriften, Eh. (47260.0, 47621.0)
40 Prozent

Rohgewinn im Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln verschiedener Art bis 400.000 Euro Umsatz im Mittelsatz. Der Rahmen reicht von 21 bis 62 Prozent.

Quelle: BMF, Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2025, Gewerbeklasse Nahrungs- und Genussmittel versch. Art einschl. Reformwaren, Eh.

Welche Software prüft die Rechnungen deiner Kiosk-Lieferanten?

RechnungsWächter prüft Lieferantenrechnungen auch im Einzelhandel und im Kiosk. Referenz ist dort meist die letzte Rechnung des Lieferanten, weil die Preise mit dem Außendienst ausgemacht werden. Gemeldet werden Preis-, Mengen- und Pfandabweichungen, bevor du bezahlst. Sinnvoll ist das ab etwa 30 Lieferantenrechnungen im Monat. Kein Kassensystem, keine Warenwirtschaft, keine Buchhaltung: Geprüfte Belege gehen per Mail an deinen Steuerberater oder an DATEV Unternehmen online.

RechnungsWächter auf dem Smartphone: Preisverlauf eines Artikels mit dem Anstieg seit der letzten Rechnung

Häufige Fragen

Lohnt sich ein Kiosk?

Das hängt vor allem von Lage, Öffnungszeiten und Sortiment ab. Die Richtsatzsammlung des BMF nennt für den Einzelhandel mit Tabakwaren und Zeitschriften einen Rohgewinn von 14 bis 38 Prozent des Umsatzes, im Mittel 24 Prozent. Davon bezahlst du noch Miete, Personal und alle übrigen Kosten.

Was brauchst du, um einen Kiosk zu eröffnen?

Du brauchst eine Gewerbeanmeldung, die Angaben zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt und die Registrierung als Lebensmittelunternehmen. Für Alkohol zum Verzehr vor Ort kommt je nach Bundesland eine Gaststättenerlaubnis dazu. Wer Tabak verkauft, braucht einen Identifikationscode für die Verkaufsstelle. Für den Einkauf beim Großhandel reicht meist die Gewerbeanmeldung als Nachweis.

Brauche ich für einen Kiosk eine Gaststättenerlaubnis?

Nur wenn Getränke oder Speisen an Ort und Stelle verzehrt werden. Nach dem Gaststättengesetz des Bundes braucht vor allem der Ausschank von Alkohol eine Erlaubnis. Verkaufst du geschlossene Flaschen zum Mitnehmen, ist das Einzelhandel. Mehrere Länder haben eigene Gaststättengesetze, Brandenburg etwa verlangt eine Anzeige statt einer Erlaubnis.

Was muss ich beim Verkauf von Zigaretten beachten?

Tabakwaren und E-Zigaretten gibst du nur an Volljährige ab (§ 10 JuSchG). Den Preis auf dem Steuerzeichen darfst du nicht unterschreiten (§ 26 TabStG). Für die Rückverfolgbarkeit braucht die Verkaufsstelle einen Identifikationscode der Bundesdruckerei. Diesen Antrag darf auch dein Großhändler für dich stellen, wenn du zustimmst.

Muss ein Kiosk Pfandflaschen zurücknehmen?

Ja, wer Getränke in pfandpflichtigen Einwegverpackungen verkauft, nimmt solche leeren Verpackungen zurück und erstattet das Pfand (§ 46 VerpackDG). Bei einer Verkaufsfläche unter 200 Quadratmetern gilt das nur für die Marken, die du selbst im Sortiment führst. Das Pfand beträgt mindestens 0,25 Euro je Verpackung.

Brauche ich für einen Kiosk eine Registrierkasse?

Eine Pflicht zur elektronischen Kasse gibt es nicht, auch eine offene Ladenkasse ist zulässig. Die Einnahmen hältst du dann täglich fest. Eine elektronische Kasse braucht eine zertifizierte TSE und gibt Belege aus. Du meldest sie innerhalb eines Monats nach Anschaffung dem Finanzamt (§ 146a AO).

Wo kaufen Kioske ihre Ware ein?

Die meisten Kioske kaufen bei mehreren Lieferanten. Typisch sind ein Abholgroßmarkt wie METRO, ein Zustellgroßhändler für Tabak, Süßwaren und Getränke wie Lekkerland und ein Getränkegroßhandel für Kästen. METRO verlangt von Einzelunternehmern eine Gewerbeanmeldung. Die Konditionen verhandelst du meist mit dem Außendienst.

Wenn dein Kiosk läuft, bring die Rechnungen einer Woche mit. Im Termin siehst du, welche Positionen vom ausgemachten Preis abweichen.

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